Ein Testament zu schreiben ist keine einfache Aufgabe, und es gilt, bestimmte Regeln einzuhalten. Das Testament soll deine Familie schützen und sicherstellen, dass deine letzten Wünsche rund um die Erbschaft erfüllt werden, sofern diese nicht bereits gesetzlich verankert sind. EmmaLife klärt die wichtigsten Fragen.
Was ist ein Testament?
Ein Testament ist ein „Rechtsakt, durch den eine Person ihren letzten Willen erklärt und für die Zeit nach ihrem Tod über ihre Güter verfügt.“ Abgesehen von Gütern kann im Testament auch der Willensvollstrecker bestimmt werden.
Jede volljährige, urteilsfähige Person kann ein Testament schreiben. Ein Paar kann nicht gemeinsam ein einziges Testament errichten, auch ein verheiratetes Paar nicht. Testamente müssen separat und individuell erstellt werden. Wenn ein Paar den Nachlass gemeinsam regeln möchte, wird ein Erbvertrag empfohlen. Bei einem Erbvertrag können sich beispielsweise Ehepartner gegenseitig bestimmte Freiheiten zugestehen oder auf den Pflichtanteil verzichten.
Wo finde ich eine Vorlage für ein Testament?
EmmaLife bietet dir eine Vorlage für ein Testament. Lade sie hier herunter:
Achtung: Du solltest das Testament danach handschriftlich abschreiben und unterschreiben.
Welche Testamentsarten gibt es?
Es gibt das eigenhändige Testament, das öffentlich beurkundete Testament und das mündliche Testament (auch Nottestament). Alle drei Arten sind im ZGB geregelt.
Eigenhändige Verfügung
Du kannst dein Testament jederzeit ohne Notar und ohne Zeugen schreiben. Damit es rechtlich gültig ist, muss ein Testament bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- vollumfänglich handgeschrieben
- datiert (Tag, Monat Jahr) und mit Angaben zum Ort der Niederschrift versehen
- unterzeichnet
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist das Testament ungültig. Es wird empfohlen, das Testament möglichst leserlich zu schreiben. Aus Sicherheitsgründen ist es ratsam, das Testament bei einem Beamten oder Notar zu hinterlegen. Nach dem Schreiben eines Testaments ist das Wichtigste, dass es zu gegebener Zeit gefunden wird.
Öffentliche Verfügung
Dieses Testament wird vor einem Notar und zwei Zeugen erstellt. Der Erblasser (also du) diktiert seinen Willen dem Notar, der das Testament niederschreibt und aufbewahrt. Der Notar kann Ratschläge erteilen und die rechtliche Gültigkeit der Verfügungen prüfen. Die Zeugen bestätigen die Urteilsfähigkeit des Erblassers. Diese Form der letztwilligen Verfügung ist bei komplexen Fällen wie bei Patchwork-Familien, der Nachlassregelung in einem Unternehmen oder bei Gütern in mehreren Ländern nützlich. Es ist äusserst schwierig, diese Art von Testament anzufechten.
Mündliche Verfügung
Diese Art von Testament wird nur bei einem unmittelbar bevorstehenden Tod verwendet. Der letzte Wille muss mündlich vor zwei Zeugen bekundet werden. Diese müssen eine Urkunde mit Datum, den besonderen Umständen und ihrer Unterschrift bei einer Gerichtsbehörde hinterlegen.
Wie schreibe ich ein Testament?
- Liste der Güter (alles, was dir gehört) erstellen
- Deine Erben und Vermächtnisnehmer bestimmen
- Möglichkeit, einen Willensvollstrecker zu definieren
- Einen Entwurf, beispielsweise am Computer, erstellen
- Das Testament handschriftlich verfassen
- Das Testament hinterlegen: Beim Notar, Willensvollstrecker, einer Vertrauensperson oder einer digitalen Plattform
Ein Testament sollte möglichst klar und eindeutig geschrieben sein, damit Zweifel ausgeräumt sind und kein Spielraum für Interpretationen besteht.
Warum sollte ich ein Testament schreiben?
Es ist wichtig, ein Testament zu erstellen, denn nur so können deine letzten Wünsche respektiert werden. So teilst du deine Erbfolgeregelungen mit und jeder Zweifel ist ausgeschlossen. Ohne Testament werden die Güter nach Gesetz verteilt.
Kann ich frei über meinen Nachlass bestimmen?
Nahe Verwandte erhalten einen gesetzlich geregelten Pflichtteil, den du berücksichtigen musst. Ein Pflichtteil macht jeweils einen Anteil deines Erbes aus – die Höhe der Anteile ist von der Verwandtschaftsbeziehung abhängig.
Folgende Personen sind pflichtteilsberechtigt:
- Alle Ihre Nachkommen (auch Enkel und Urenkel)
- Vater und Mutter
- Ehemann oder Ehefrau
- Eingetragener Partner oder eingetragene Partnerin