Was passiert mit einer Hypothek im Todesfall? EmmaLife erklärt es dir.
Wenn du oder dein:e Partner:in sterben, gehen einerseits das Vermögen und andererseits auch die Schulden in dessen Erben über, das ist auch bei Immobilienbesitz so. Das Finanzinstitut interessiert letztlich nur, ob die Hypothek nach einem Todesfall in der bisherigen Form noch tragbar ist oder nicht.
Das heisst: Die Bank prüft aufgrund des Todesfall die Hypothek erneut – dabei kommt die Tragbarkeitsrechnung zum Zug. Dort wird normalerweise ein Zins von rund fünf Prozent für die Berechnung verwendet. Der oder die überlebende Ehepartner:in muss in der Lage sein, die bestehende Hypothek auf Basis dieses Zinses tragen zu können. Die Bank kann sonst verlangen, dass die Hypothek reduziert oder ganz zurückgezahlt werden muss.
Besonders komplex ist dies bei einer Festhypothek. Die Tragbarkeit nach einem Todesfall muss gegeben sein. Falls aber du oder dein:e überlebende Ehepartner:in die laufende Festhypothek auflösen möchten, weil die Wohnsituation verändert werden soll, bleibt die Vertragsverpflichtung erhalten und kann nur mit einer hohen Ablösegebühr behoben werden.
Darum sollte man sich vor einem Abschluss einer Festhypothek, die zwar Sicherheit gegen eine Zinserhöhung bringt, immer auch bewusst sein, dass man sich gegenüber des Finanzinstituts während vieler Jahre bindet.
Schütze deine Liebsten, indem du deine Hypothek mit einer Todesfallrisikoversicherung deckst. So kann im Ernstfall deine Familie im geliebten Eigenheim bleiben und muss, neben Kummer und Trauer, nicht auch noch mit finanziellen Sorgen kämpfen.